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   BVerwG, 03.07.1989 - 2 B 88.89   

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https://dejure.org/1989,9143
BVerwG, 03.07.1989 - 2 B 88.89 (https://dejure.org/1989,9143)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1989 - 2 B 88.89 (https://dejure.org/1989,9143)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1989 - 2 B 88.89 (https://dejure.org/1989,9143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1989 - 2 B 88.89
    In dem angestrebten Revisionsverfahren wäre daher die Revision des Klägers auch dann, wenn gemäß seiner Rechtsauffassung der fragliche Gesichtspunkt nicht der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage zugeordnet würde, nach § 144 Abs. 4 VwGO zurückzuweisen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.02.1979 - 7 B 2.79

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Strafbefehl - Gründe - Strafrichter -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1989 - 2 B 88.89
    Diese Vorschrift ist im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwenden mit der Folge, daß eine Zulassung der Revision wegen des Verfahrensmangels nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - ; vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - und vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 221.81 - ).
  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1989 - 2 B 88.89
    Diese Vorschrift ist im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwenden mit der Folge, daß eine Zulassung der Revision wegen des Verfahrensmangels nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - ; vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - und vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 221.81 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1989 - 2 B 88.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1989 - 2 B 88.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05

    Anerkennung; Beamter; Belastung; Berufskrankheit; Bleichromat; DEHP;

    Ob sich die rechtlichen Verhältnisse während der Dauer der Krankheit ändern, ist grundsätzlich unerheblich (vgl. BVerwG, 23.2.1999 - BVerwG 2 B 88.89, DVBl. 1999, 931).

    Selbst wenn aufgrund der neueren Erkenntnisse die durch DEHP verursachten Erkrankungen in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung nunmehr aufgenommen und damit dem beamtenrechtlichen Dienstunfallschutz unterfallen würden, könnte der Kläger sich hierauf nicht berufen, da - wie bereits ausgeführt - eine Veränderung der rechtlichen Verhältnisse während der Dauer der Krankheit grundsätzlich unerheblich ist (vgl. BVerwG, 23.2.1999 - BVerwG 2 B 88.89, DVBl. 1999, 931).

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